• Partikel mit aerodynamischem Durchmesser >10 μm kein Gefahrstoff nach GHS

  • in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm:

Einstufung:

Karzinogenität, Kategorie 2; H351

H-Sätze:

  • H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).